Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 31.03.1992

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.05.1992 - 8 B 12.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7430
BVerwG, 11.05.1992 - 8 B 12.92 (https://dejure.org/1992,7430)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.1992 - 8 B 12.92 (https://dejure.org/1992,7430)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 1992 - 8 B 12.92 (https://dejure.org/1992,7430)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,7430) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Begriff der "Aufwandsteuer" - Unterschiedliche Behandlung von Geldspielautomaten in Spielhallen und Gaststätten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 159.88

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1992 - 8 B 12.92
    Diese Begründung geht offensichtlich fehl, da es für den Begriff der Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 GG ausreicht, wenn die Vergnügungssteuer kalkulatorisch auf den Spieler abwälzbar ist (vgl. Beschluß vom 8. März 1991 - BVerwG 8 B 30.91 - und Beschluß vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 B 159.88 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 24 S. 1 f.).
  • BVerwG, 04.09.1991 - 8 B 77.91

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1992 - 8 B 12.92
    Für die ungleiche Behandlung durch die Vergnügungssteuersatzung der Beklagten besteht vielmehr ein sachlicher Grund, da die offensichtlich als Nebenzweck angestrebte Eindämmung der Spielhallen auch im Interesse des Jugendschutzes eine unterschiedliche steuerliche Behandlung rechtfertigt (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 8 B 76.91 und BVerwG 8 B 77.91 -).
  • BVerwG, 08.03.1991 - 8 B 30.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1992 - 8 B 12.92
    Diese Begründung geht offensichtlich fehl, da es für den Begriff der Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 GG ausreicht, wenn die Vergnügungssteuer kalkulatorisch auf den Spieler abwälzbar ist (vgl. Beschluß vom 8. März 1991 - BVerwG 8 B 30.91 - und Beschluß vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 B 159.88 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 24 S. 1 f.).
  • BVerwG, 04.09.1991 - 8 B 76.91

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1992 - 8 B 12.92
    Für die ungleiche Behandlung durch die Vergnügungssteuersatzung der Beklagten besteht vielmehr ein sachlicher Grund, da die offensichtlich als Nebenzweck angestrebte Eindämmung der Spielhallen auch im Interesse des Jugendschutzes eine unterschiedliche steuerliche Behandlung rechtfertigt (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 8 B 76.91 und BVerwG 8 B 77.91 -).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.1992 - 9 L 418/92

    Automatenaufsteller; Vergnügungssteuersatzung; Vergnügungssteuer;

    Für die ungleiche steuerliche Behandlung von Geldspielautomaten in Spielhallen und in Gaststätten besteht der sachliche Grund darin, daß die Spielhallen - auch im Interesse des Jugendschutzes - eingedämmt werden sollen; darin liegt ein zulässiger Nebenzweck der Vergnügungssteuer (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.9. 1991, 8 B 76.91 und 8 B 77.91 ; Beschl. v. 11.5.1992, 8 B 12.92).

    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 11.5. 1992, aaO) hat ferner bereits entschieden, daß die Argumentation, die Obergrenzen der Spielverordnung ließen eine Erhöhung der Spielereinsätze nicht zu und die Kosten für den Unterhalt von Spielhallen könnten nicht mehr gesenkt werden, "offensichtlich fehlgeht".

  • BVerwG, 07.07.1993 - 8 B 46.93

    Finanzwesen - Automatensteuer - Gleichheitssatz

    Für die ungleiche Behandlung durch die Vergnügungssteuersatzung der Beklagten besteht vielmehr ein sachlicher Grund, da die offensichtlich als Nebenzweck angestrebte Eindämmung der Spielhallen auch im Interesse des Jugendschutzes eine unterschiedliche steuerliche Behandlung rechtfertigt (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 8 B 76.91 und BVerwG 8 B 77.91 - und vom 11. Mai 1992 - BVerwG 8 B 7.92 und BVerwG 8 B 12.92 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 31.03.1992 - 8 B 12.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,35177
OVG Berlin, 31.03.1992 - 8 B 12.92 (https://dejure.org/1992,35177)
OVG Berlin, Entscheidung vom 31.03.1992 - 8 B 12.92 (https://dejure.org/1992,35177)
OVG Berlin, Entscheidung vom 31. März 1992 - 8 B 12.92 (https://dejure.org/1992,35177)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,35177) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht